Forderungen & Positionen

Deutschlandweit sind mehr als vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden etwa 80 Prozent zu Hause versorgt – in erster Linie von ihren Angehörigen. Verantwortung und Belastungen sind erheblich. Der Hausnotruf ist ein Schlüssel, um pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Sicherheit zu geben. Zudem ist der Hausnotruf eine Antwort auf den wachsenden Fachkräftemangel in der Pflege.

Um die Notrufdienste zu stärken und mehr Ältere und Pflegebedürftige daran teilhaben zu lassen, fordert der Bundesverband Hausnotruf:

1. Zugang erleichtern 

Möglichst viele Pflegebedürftige sollten Zugang zum Hausnotruf haben. Wir fordern daher:

  • Hausnotruf allen Pflegebedürftigen ermöglichen: Die Pflegekassen sollten jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Hausnotrufgerät erstatten – auch wenn dieser nicht allein lebt oder in der Lage ist, ein herkömmliches Telefon zu benutzen.
  • Hausnotruf im Sozialgesetzbuch verankern: Der Hausnotruf sollte als Pflegehilfsmittel in § 7 SGB XI, Aufklärung, Beratung, und in § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, aufgenommen werden – um sicherzustellen, dass Angehörige und Pflegebedürftige über den Leistungsanspruch aufgeklärt werden.
  • Hausnotruf auf Rezept bieten: Ärzte sollten bei allen Risikopatienten die Möglichkeit haben, den Hausnotruf per Rezept zu verordnen – im Pandemiefall auch auf Grundlage eines Telefonats. 

„Wer einen Pflegegrad hat, muss eine Kostenübernahme für den Hausnotruf seitens der Pflegekasse erhalten – ohne Ausnahme. Das ist wichtig für die Pflegebedürftigen und für deren pflegende Angehörige.“

Michaela Stevens, Geschäftsführerin der Sonotel GmbH

2. Qualität gewährleisten 

Die Hausnotrufdienste übernehmen zahlreiche Aufgaben, die derzeit von der Pflegeversicherung nicht vergütet werden. Eine angemessene Finanzierung ist Grundlage, um die Qualität des Angebots auch künftig zu gewährleisten: 

  • Betreuungsleistung als Pflegesachleistung abrechnen: Die Hausnotrufdienste halten 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr eine Rufbereitschaft vor und entlasten damit die Notrufnummern 110/112 und 116117 sowie auch die Rufbereitschaft der Ambulanten Pflege – diese Betreuung und Beratung muss vergütet werden.
  • Beratungsleistungen analog zu Pflegeberatern vergüten: Hausnotrufdienste beraten ihre Kunden regelmäßig zur Umgestaltung ihres Wohnumfeldes sowie zur Nutzung des Pflegehilfsmittels – dies entspricht der Beratungsleistung von Pflegeberatern und sollte entsprechend vergütet werden.
  • Mehrkosten der Pandemie erstatten: Bis zu 30.000 Hausbesuche führen Hausnotrufanbieter jeden Monat im Schnitt durch. In der Pandemie ist dafür eine besondere Schutzausstattung nötig – die anfallenden Mehrkosten müssen von den Pflegekassen erstattet werden. 

3. Nachhaltigkeit sichern 

Die Hausnotrufdienste tragen wesentlich zur Entlastung ambulanter und stationärer Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei. Dieser Beitrag sollte weiter gestärkt werden: 

  • Mehr Wahlfreiheit für Pflegebedürftige: Digitale Hilfsmittel wie der Hausnotruf sollten als Betreuungsleistung anerkannt und über das Pflegesachleistungsbudget abgerechnet werden können – damit Pflegebedürftige diese Dienstleistungen auch auf diesem Weg in Anspruch nehmen können. 
  • Hausnotruf weiteren Zielgruppen zugänglich machen: Neben älteren Menschen mit Pflegegrad könnten auch chronisch Kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen vom Hausnotruf profitieren – und damit die klassischen Notfallnummern weiter entlasten. 

Berliner Erklärung

Gemeinsam mit den führenden Herstellern von Hausnotrufgeräten hat der BV HNR Ende März 2023 die Berliner Erklärung verfasst – ein Leitfaden für eine bessere Versorgung.

Download der Berliner Erklärung als PDF



Politikbriefe

Ausgabe 5-2023 (Juni)

Digitalisierung: Chancen für die häusliche Versorgung nutzen

  • Fokus: Vier Schritte, um digitale Pflegehilfsmittel endlich zu forcieren
  • Pflegeforschung: Katalysator zur Erstattung von Pflegeinnovationen

Download als PDF

Ausgabe 4-2022 (November)

Pflegedienste entlasten

  • Fokus: Hausnotruf- und Pflegedienste: Kooperation endlich ermöglichen
  • Porträt: Es gibt so viele Gründe für den Not-Knopf!
  • In Kürze: Digitale Pflegehilfsmittel endlich in die Versorgung bringen

Download als PDF

Ausgabe 3-2022 (Juli)

Was die Kassen zahlen, was die Nutzer zahlen

  • Fokus: Hintergrunddienste – wichtiger Ergänzung für den Hausnotruf
  • Porträt: Fit, munter, selbstbestimmt
  • In Kürze: Innovationen in die Versorgung bringen

Download als PDF

Ausgabe 2-2022 (Mai)

Hausnotruf schafft mehr Sicherheit

  • Fokus: Jeder Pflegebedürftige sollte vom Hausnotruf profitieren
  • Porträt: Schnelle Hilfe – auch unterwegs
  • In Kürze: So funktioniert der Hausnotruf

Download als PDF

Ausgabe 1-2022 (Januar)

Hausnotruf: Senioren nicht alleine lassen!

  • Fokus: Sicherheit geben – und dem Fachkräftemangel begegnen
  • Porträt: Der rote Knopf gibt mir Sicherheit
  • In Kürze: Kennzahlen & Kontakt

Download als PDF


Positionierung

Hausnotrufdienste entlasten Rettungsdienste – auch bei Alarm ohne Sprechkontakt

Immer wieder gehen Notrufe in Hausnotruf-Zentralen ein, ohne dass eine Sprechverbindung zustande kommt. Handelt es sich um einen Fehlalarm? Oder ist womöglich eine Seniorin oder ein Senior schwer gestürzt und nicht mehr in der Lage, zu sprechen? Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der Hausnotrufzentrale ist dann in der schwierigen Lage, angemessene Maßnahmen einleiten zu müssen – ohne ein Bild von der Situation vor Ort zu haben.

Klar ist: Nur in dringenden Notfällen alarmieren die Mitarbeitenden des Hausnotrufes den öffentlichen Rettungsdienst. In allen anderen Fällen ist der Hausnotruf wichtiger Lotse, um die passende Hilfe zu holen. Damit dies gewährleistet ist, sorgen die Anbieter vor:

  • Kontaktpersonen: Jeder Hausnotrufkunde benennt mehrere Personen, die über einen Wohnungsschlüssel verfügen, in der Nähe wohnen und gut zu erreichen sind. In einer nicht lebensbedrohlichen Notlage werden diese benachrichtigt und können direkt Hilfe leisten. Wird ein Alarm ohne Sprechkontakt ausgelöst, werden zunächst die Kontaktpersonen kontaktiert – und unnötige Einsätze des Rettungsdienstes häufig vermieden.
  • Kundinnen und Kunden ohne Kontaktperson: Diese werden in der Datenbank gesondert gekennzeichnet und es wird ihnen, soweit möglich, ein Hintergrunddienst des Hausnotrufanbieters empfohlen. Der Hintergrunddienst hat einen Wohnungsschlüssel und leistet im Notfall erste Hilfe. Auch in diesen Fällen wird der Rettungsdienst komplett entlastet.
  • Risikopatienten: Hausnotrufanbieter erfassen gezielt Krankheitsdaten und -verläufe. Auf dieser Basis entwickeln sie konkrete Handlungsanweisungen für den Fall eines Notrufs ohne Sprechkontakt. Dies gilt insbesondere für Kunden mit Herzinsuffizienz, COPD, Epilepsie, Karzinom im Endstadium, Apoplexie und anderen akut lebensbedrohlichen Diagnosen. Die Alarmierung des Rettungsdienstes ist hier oft geboten, auch wenn nicht klar ist, wie bedrohlich die aktuelle Situation tatsächlich ist.

Die Notrufanbieter handeln verantwortlich. Dazu zählt auch, den öffentlichen Rettungsdienst nur dann zu alarmieren, wenn dies absolut notwendig ist.