Unsere Forderungen

Deutschlandweit sind mehr als vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden etwa 80 Prozent zu Hause versorgt – in erster Linie von ihren Angehörigen. Verantwortung und Belastungen sind erheblich. Der Hausnotruf ist ein Schlüssel, um pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Sicherheit zu geben. Zudem ist der Hausnotruf eine Antwort auf den wachsenden Fachkräftemangel in der Pflege.

Um die Notrufdienste zu stärken und mehr Ältere und Pflegebedürftige daran teilhaben zu lassen, fordert der Bundesverband Hausnotruf:

Zugang erleichtern 

Möglichst viele Pflegebedürftige sollten Zugang zum Hausnotruf haben. Wir fordern daher:

  • Hausnotruf allen Pflegebedürftigen ermöglichen: Die Pflegekassen sollten jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Hausnotrufgerät erstatten – auch wenn dieser nicht allein lebt oder in der Lage ist, ein herkömmliches Telefon zu benutzen.
  • Hausnotruf im Sozialgesetzbuch verankern: Der Hausnotruf sollte als Pflegehilfsmittel in § 7 SGB XI, Aufklärung, Beratung, und in § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, aufgenommen werden – um sicherzustellen, dass Angehörige und Pflegebedürftige über den Leistungsanspruch aufgeklärt werden.
  • Hausnotruf auf Rezept bieten: Ärzte sollten bei allen Risikopatienten die Möglichkeit haben, den Hausnotruf per Rezept zu verordnen – im Pandemiefall auch auf Grundlage eines Telefonats. 

„Wer einen Pflegegrad hat, muss eine Kostenübernahme für den Hausnotruf seitens der Pflegekasse erhalten – ohne Ausnahme. Das ist wichtig für die Pflegebedürftigen und für deren pflegende Angehörige.“

Michaela Stevens, Geschäftsführerin der Sonotel GmbH

Qualität gewährleisten 

Die Hausnotrufdienste übernehmen zahlreiche Aufgaben, die derzeit von der Pflegeversicherung nicht vergütet werden. Eine angemessene Finanzierung ist Grundlage, um die Qualität des Angebots auch künftig zu gewährleisten: 

  • Betreuungsleistung als Pflegesachleistung abrechnen: Die Hausnotrufdienste halten 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr eine Rufbereitschaft vor und entlasten damit die Notrufnummern 110/112 und 116117 sowie auch die Rufbereitschaft der Ambulanten Pflege – diese Betreuung und Beratung muss vergütet werden.
  • Beratungsleistungen analog zu Pflegeberatern vergüten: Hausnotrufdienste beraten ihre Kunden regelmäßig zur Umgestaltung ihres Wohnumfeldes sowie zur Nutzung des Pflegehilfsmittels – dies entspricht der Beratungsleistung von Pflegeberatern und sollte entsprechend vergütet werden.
  • Mehrkosten der Pandemie erstatten: Bis zu 30.000 Hausbesuche führen Hausnotrufanbieter jeden Monat im Schnitt durch. In der Pandemie ist dafür eine besondere Schutzausstattung nötig – die anfallenden Mehrkosten müssen von den Pflegekassen erstattet werden. 

Nachhaltigkeit sichern 

Die Hausnotrufdienste tragen wesentlich zur Entlastung ambulanter und stationärer Pflege- und Betreuungseinrichtungen bei. Dieser Beitrag sollte weiter gestärkt werden: 

  • Mehr Wahlfreiheit für Pflegebedürftige: Digitale Hilfsmittel wie der Hausnotruf sollten als Betreuungsleistung anerkannt und über das Pflegesachleistungsbudget abgerechnet werden können – damit Pflegebedürftige diese Dienstleistungen auch auf diesem Weg in Anspruch nehmen können. 
  • Hausnotruf weiteren Zielgruppen zugänglich machen: Neben älteren Menschen mit Pflegegrad könnten auch chronisch Kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen vom Hausnotruf profitieren – und damit die klassischen Notfallnummern weiter entlasten.